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Vermietung unseres Vereinsheims
Unser Vereinsheim steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Vermietung zur Verfügung.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich für private Feierlichkeiten von Vereinsmitgliedern und deren Familienangehörigen. Der/Die MieterIn muss mindestens 21 Jahre alt sein und muss bei den Feierlichkeiten durchgängig anwesend sein.
Nadine Kunter, 03. September 2024 Mehr dazuVereinsheim und Gelände verlassen
Aus gegebenem Anlass:
Beim Verlassen des Geländes (auch wenn im laufenden Tag noch weitere Buchungen vorliegen sollten) ist auf Folgendes zu achten:
- das Außengelände ist aufzuräumen (Sonnenschirm einfahren, Stühle stapeln, Sitzkissen in das Vereinsheim gelegt, ggf. Grill reinigen)
- alle Fenster schließen
- alle Lampen ausmachen
- Vereinsheim abschließen (Tür zwischen Theke und Küche kann offen bleiben)
- Eingangstor abschließen!